Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2011 - Companhia Previdente/Kommission
(Rechtssache T-414/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Antragstellerin: Companhia Previdente - Sociedade de Controle de Participações Financeiras, SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Proença de Carvalho und J. Caimoto Duarte)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, V. Bottka und P. Costa de Oliveira im Beistand von Rechtsanwalt M. J. Marques Mendes)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K (2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 - Spannstahl) sowie auf Befreiung von der Obliegenheit, eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Art. 2 des genannten Beschlusses verhängten Geldbuße zu vermeiden
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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