Language of document : ECLI:EU:T:2017:763

BESCHLUSS DES GERICHTS (Fünfte Kammer)

27. Oktober 2017(*)

„Berichtigung“

In der Rechtssache T‑119/10

Königreich der Niederlande, zunächst vertreten durch Y. de Vries, J. Langer und C. Wissels, dann durch J. Langer, M. Bulterman und B. Koopman als Bevollmächtigte,

Kläger,

unterstützt durch

Königreich Belgien, zunächst vertreten durch M. Jacobs und T. Materne, dann durch M. Jacobs und J.‑C. Halleux als Bevollmächtigte,

und durch

Französische Republik, zunächst vertreten durch G. de Bergues und B. Messmer, dann durch J. Bousin und D. Colas als Bevollmächtigte,

Streithelfer,

gegen

Europäische Kommission, vertreten durch W. Roels und A. Steiblytė als Bevollmächtigte,

Beklagte,

betreffend eine Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses K(2009) 10712 der Kommission vom 23. Dezember 2009 über die Kürzung der Finanzhilfe, die dem Programm Vorbeugender Hochwasserschutz Rhein-Maas im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative IC Interreg II/C im Königreich Belgien, in der Bundesrepublik Deutschland, [der Französischen Republik,] dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich der Niederlande aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß Entscheidung K(97) 3742 der Kommission vom 18. Dezember 1997 (EFRE Nr. 970010008) gewährt wurde,

erlässt

DAS GERICHT (Fünfte Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten D. Gratsias sowie der Richterin I. Labucka (Berichterstatterin) und des Richters I. Ulloa Rubio,

Kanzler: E. Coulon,

folgenden

Beschluss

1        Das Gericht hat den Beschluss vom 13. September 2017, Niederlande/Kommission (T‑119/10, EU:T:2017:622), erlassen.

2        Mit Schreiben, das am 15. September 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Beklagte beim Gericht die Berichtigung eines Fehlers in der Namensnennung der Bevollmächtigten der Kommission im Rubrum des Beschlusses beantragt.

3        Nach Art. 164 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts ist ein Schreibfehler betreffend den Namen eines Bevollmächtigten der Europäischen Kommission im Rubrum des Beschlusses zu berichtigen.

Aus diesen Gründen hat

DAS GERICHT (Fünfte Kammer)

beschlossen:

Im Rubrum des Beschlusses vom 13. September 2017 muss es „Europäische Kommission, vertreten durch W. Roels und A. Steiblytė als Bevollmächtigte“ anstelle von „Europäische Kommission, vertreten durch R. Wim und A. Steiblytė als Bevollmächtigte“ heißen.

Luxemburg, den 27. Oktober 2017

Der Kanzler

 

      Der Richter

E. Coulon

 

      H. Kanninen


* Verfahrenssprache: Niederländisch.