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Klage, eingereicht am 26. September 2013 – Kicks Kosmetikkedjan/HABM – Kik Textilien und Non-Food (KICKS)

(Rechtssache T-531/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Kicks Kosmetikkedjan AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Strömholm)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kik Textilien und Non-Food GmbH (Bönen, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen oder, hilfsweise, gegebenenfalls einem Streithelfer;

die angefochtene Anmeldung Nr. 924 6166 insgesamt zur Eintragung zuzulassen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Kicks Kosmetikkedjan AB.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „KICKS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 8, 14, 21 und 35 – Anmeldung Nr. 924 6166.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kik Textilien und Non-Food GmbH.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche und internationale Wortmarke „KIK“ für Dienstleistungen der Klasse 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.