Language of document : ECLI:EU:T:2014:275





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 23. Mai 2014 –
European Dynamics Luxembourg/EZB

(Rechtssache T‑553/11)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen im Bereich IT‑Infrastruktur und IT‑Anwendungen für die EZB – Ablehnung der Bewerbung – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Auswahlkriterien – Den in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen entsprechende Bewerbung – Begründungspflicht – Mangelnde Ausübung der Befugnis, nähere Angaben zu einer Bewerbung zu fordern – Offensichtliche Beurteilungsfehler – Ermessensmissbrauch – Schadensersatzklage“

1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Beurteilung anhand der dem Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 49)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Eindeutige Formulierung der Anträge des Klägers (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und d) (vgl. Rn. 52‑55)

3.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Anträge – Änderung im Laufe des Verfahrens – Voraussetzung (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Rn. 57)

4.                     Gerichtliches Verfahren – Frist für den Beweisantritt – Art. 48 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts – Geltungsbereich (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. e, 48 § 1 und 66 § 2) (vgl. Rn. 72, 74)

5.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Klagebefugnis – Ausschreibungsverfahren – Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die sich an ein Bieterkonsortium richtete, das über keine Rechtspersönlichkeit verfügt – Klage einer Gesellschaft, die Mitglied dieses Konsortiums ist – Zulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 83‑91)

6.                     Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Natürliche oder juristische Personen – Klage, die geeignet ist, dem Kläger einen Vorteil zu verschaffen – Zulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 94)

7.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Klage gegen eine vollzogene Entscheidung – Klage eines Bieters im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags gegen eine zugunsten eines anderen Bieters vollzogene Vergabeentscheidung – Zulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 95)

8.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Beschluss der Europäischen Zentralbank über die Festlegung der Vergaberegeln – Frist zur Anfechtung des Inhalts der Ausschreibungsunterlagen – Beschränkung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Fehlen – Auslegung im Licht der Richtlinien auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge – Gebot der Vorhersehbarkeit der Dauer der Frist – Umfang (Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 89/665, Art. 1 Abs. 1 und 4, Art. 6, sowie 2004/18, Art. 84; Beschluss der Europäischen Zentralbank über die Festlegung der Vergaberegeln, Art. 21 Abs. 2) (vgl. Rn. 101‑120)

9.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Notwendigkeit, die Chancengleichheit zu gewährleisten und dem Grundsatz der Transparenz zu entsprechen – Bedeutung (vgl. Rn. 123, 124)

10.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 152‑154)

11.                     Einrede der Rechtswidrigkeit – Einrede, die auf der Stufe der Erwiderung erhoben wird – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Rn. 191)

12.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 229, 297)

13.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Verpflichtung eines Organs, sein Recht auf Kontaktaufnahme mit einem Bieter nach Öffnung der Angebote auszuüben – Voraussetzung – Ausübung unter Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit (vgl. Rn. 299‑302)

14.                     Gerichtliches Verfahren – Antrag auf prozessleitende Maßnahmen oder eine Beweisaufnahme – Voraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 64 § 1, Art. 65 bis 67) (vgl. Rn. 317, 318)

15.                     Nichtigkeitsklage – Gründe –Ermessensmissbrauch – Begriff (vgl. Rn. 323)

16.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 341, 342)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EZB, die Bewerbung eines vorübergehenden Zusammenschlusses von Unternehmen, zu denen die Klägerin gehört, aufgrund einer Ausschreibung nach dem Verhandlungsverfahren betreffend IT‑Dienstleistungen abzulehnen, der Entscheidung der Nachprüfstelle der EZB für Vergabeverfahren, die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückzuweisen, und aller verbundenen Entscheidungen der EZB sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die European Dynamics Luxembourg SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Zentralbank (EZB) entstandenen Kosten.