Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. April 2009 - Kommission/Berrisford
(Rechtssache T-473/07 P)1 (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2005 - Art. 45 des Statuts - Abwägung der Verdienste - Pflicht zur Berücksichtigung der Tatsache, dass der betreffende Beamte bei der Beförderung "übergangen" worden ist)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und K. Herrmann)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Michael Berrisford (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 10. Oktober 2007, Berrisford/Kommission (F-107/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die Herrn Michael Berrisford im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
____________1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008.