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Vorabentscheidungsersuchen des Tartu Ringkonnakohus (Republik Estland), eingereicht am 7. Juli 2009 - Novo Nordisk AS/Ravimiamet

(Rechtssache C-249/09)

Verfahrenssprache: Estnisch

Vorlegendes Gericht

Tartu Ringkonnakohus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Novo Nordisk AS

Berufungsbeklagter: Ravimiamet

Vorlagefragen

Ist Art. 87 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (mit Änderungen und Ergänzungen) dahin auszulegen, dass er auch Zitate aus medizinischen Zeitschriften oder anderen wissenschaftlichen Werken erfasst, die in einer Werbung für ein Arzneimittel enthalten sind, die sich an die zu seiner Verschreibung berechtigten Personen richtet?

Ist Art. 87 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (mit Änderungen und Ergänzungen) dahin auszulegen, dass er es untersagt, in einer Arzneimittelwerbung Aussagen zu veröffentlichen, die im Widerspruch zur Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels stehen, aber nicht gebietet, dass alle in der Arzneimittelwerbung enthaltenen Aussagen in der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels enthalten oder aus den Angaben in der Zusammenfassung abzuleiten sein müssen?

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1 - ABl. L 311, S. 67.