Language of document : ECLI:EU:T:2021:840


 


 



Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 1. Dezember 2021 –
KY/Gerichtshof der Europäischen Union

(Rechtssache T-433/20)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Versorgungsbezüge – Vor dem Eintritt in den Dienst der Europäischen Union erworbene Ruhegehaltsansprüche – Übertragung auf das System der Union – Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren – Erstattung der nach dem Unionssystem zur Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre nicht berücksichtigten Ruhegehaltsbeträge – Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts – Vorschrift über das ‚Existenzminimum‘ – Ungerechtfertigte Bereicherung“

1.      Beamte – Versorgungsbezüge – Vor dem Eintritt in den Dienst der Union erworbene Ruhegehaltsansprüche – Übertragung auf das System der Union – Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren – Weigerung, dem Betroffenen die nach dem Unionssystem zur Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre nicht berücksichtigten Ruhegehaltsbeträge zu erstatten – Möglichkeit des Betroffenen, eine auf ungerechtfertigte Bereicherung der Union gestützte Klage zu erheben

(Art. 268 und 340 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Beamtenstatut, Anhang VIII, Art. 11 Abs. 2)

(vgl. Rn. 35, 36)

2.      Beamte – Versorgungsbezüge – Vor dem Eintritt in den Dienst der Union erworbene Ruhegehaltsansprüche – Übertragung auf das System der Union – Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren – Weigerung, dem Betroffenen die nach dem Unionssystem zur Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre nicht berücksichtigten Ruhegehaltsbeträge zu erstatten – Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung der Union – Voraussetzungen

(Beamtenstatut, Anhang VIII, Art. 2 und 11 Abs. 2)

(vgl. Rn. 38-48)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, bestätigt durch die ausdrückliche Entscheidung vom 10. Oktober 2019, mit der die Erstattung des nicht angerechneten Anteils der von der Klägerin vor Dienstantritt erworbenen und auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union übertragenen Ruhegehaltsansprüche abgelehnt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

KY trägt die Kosten.