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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Yves Mahieu gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. November 2003

(Rechtssache T-372/03)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Yves Mahieu, wohnhaft in Brüssel, hat am 10. November 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Lucas Vogel.

Der Kläger beantragt,

(die etwaige stillschweigende Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 29. Oktober 2002 aufzuheben, mit der er die Aufhebung einer Entscheidung vom 6. August 2002 verlangt hat, mit der sein Antrag vom 24. Januar 2002 nach den Artikeln 24 und 90 Absatz 1 des Statuts auf Beistandsleistung und Schadensersatz abgelehnt worden war;

(soweit erforderlich, auch die genannte Entscheidung vom 6. August 2002 aufzuheben, gegen die die Beschwerde vom 29. Oktober 2002 gerichtet war;

(unter dem ausdrücklichen Vorbehalt späterer Erhöhung, Verminderung oder Präzisierung, die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro zu verurteilen;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens und die Aufwendungen aufzuerlegen, die für das Verfahren notwendig waren, insbesondere die Kosten der Inanspruchnahme eines Zustellungsbevollmächtigten, die Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Vergütung des Anwalts.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger habe bei der Kommission einen Antrag auf Beistandsleistung gestellt, der auf Einleitung einer Untersuchung und Zahlung von Schadensersatz wegen des Mobbings gerichtet gewesen sei, dem er bei Eurostat ausgesetzt gewesen sei.

Der Kläger stützt seine Klage auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler in der Entscheidung über die Ablehnung seines Antrags, auf eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und der Fürsorgepflicht sowie auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Grundsatzes der Anwartschaft auf eine Laufbahn.

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