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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla Łodzi-Śródmieścia w Łodzi (Polen), eingereicht am 20. September 2023 – R.S.

(Rechtssache C-582/23, Wiszkier1 )

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Rejonowy dla Łodzi-Śródmieścia w Łodzi

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: R.S.

Beklagte: C. S.A., P.C. syndyk masy upadłości R.S. i M.S., M.K. syndyk masy upadłości G. S.A. w upadłości, J.J., M.G.

Vorlagefragen

Sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1 dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass das Insolvenzgericht an die vom Insolvenzrichter im Insolvenzverfahren genehmigte Insolvenztabelle gebunden ist, und dadurch das Insolvenzgericht, das mit seinem Urteil das Verfahren beendet, daran hindert, Vertragsklauseln auf Missbräuchlichkeit zu prüfen?

Sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Insolvenzverfahren nicht zulässt und dadurch die Verbraucher möglicherweise davon abhält, den ihnen durch die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gewährten Schutz in Anspruch zu nehmen?

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1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1 ABL. 1993, L 95, S. 29.