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Klage, eingereicht am 2. April 2009 - Eliza/HABM - Went Computing Consultancy Group (eliza)

(Rechtssache T-130/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Eliza Corporation (Beverly, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Köbbing)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Went Computing Consultancy Group BV (Utrecht, Niederlande)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 2. Februar 2009 in der Sache R 1244/2008-4 aufzuheben und

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "eliza" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 37 und 42.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke "ELISE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Erklärung des Widerspruchs für begründet.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates1 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates), indem die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass die Gefahr der Verwechslung der betroffenen Marken durch die angesprochenen Verkehrskreise bestehe.

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1 - Ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 200 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).