Klage, eingereicht am 8. Mai 2024 – Ehrenreiter/EUIPO – Podersdorf Tourismus- und Freizeitbetriebsgesellschaft (PODOBEACH)
(Rechtssache T-243/24)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Johannes Ehrenreiter (Podersdorf, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Salomonowitz)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Podersdorf Tourismus- und Freizeitbetriebsgesellschaft m.b.H. (Podersdorf am See, Österreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke PODOBEACH – Anmeldung Nr. 18 461 013
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Februar 2024 in der Sache R 790/2023-2
Anträge
Der Kläger beantragt:
die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch in vollem Umfang aufrechterhalten wird und die Unionsmarkenanmeldung zurückgewiesen wird;
hilfsweise die angefochtene Entscheidung aufzuheben und neu zu entscheiden oder die Sache an die Beschwerdekammer zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen;
falls die Sache an die Beschwerdekammer zurückverwiesen wird, dass diese unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entscheidet;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von der Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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