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Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 - J/Parlament

(Rechtssache T-160/10)

(Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Entscheidung, die Petition ohne weitere Bearbeitung abzulegen - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht - Petition, die nicht den Tätigkeitsbereich der Union betrifft)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: J (Marchtrenk, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Auer)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz und N. Görlitz)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 2. März 2010, die Petition des Klägers vom 19. November 2009 (Petition Nr. 1673/2009) ohne weitere Bearbeitung abzulegen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr J trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 238 vom 13.8.2011.