Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 - J/Parlament
(Rechtssache T-160/10)
(Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Entscheidung, die Petition ohne weitere Bearbeitung abzulegen - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht - Petition, die nicht den Tätigkeitsbereich der Union betrifft)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: J (Marchtrenk, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Auer)
Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz und N. Görlitz)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 2. März 2010, die Petition des Klägers vom 19. November 2009 (Petition Nr. 1673/2009) ohne weitere Bearbeitung abzulegen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Herr J trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 238 vom 13.8.2011.