Language of document : ECLI:EU:T:2017:406


 


 



Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 20. Juni 2017 –
Industrie Aeronautiche Reggiane/EUIPO – Audi (NSU)

(Rechtssache T541/15)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke NSU – Ältere nationale Wortmarke NSU – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.      Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 22 Abs. 3)

(vgl. Rn. 25, 27, 28)

2.      Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Auslegung unter Berücksichtigung des Normzwecks von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, 10. Erwägungsgrund und Art. 42 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 22 Abs. 3)

(vgl. Rn. 26)

3.      Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Bestimmung einer mengenmäßigen Grenze für ein Mindestmaß an Benutzung – Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3)

(vgl. Rn. 45)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 54)

5.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 55)

6.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 56)

7.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken NSU

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 71, 73)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Juli 2015 (Sache R 2132/2014-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Audi und Industrie Aeronautiche Reggiane

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Industrie Aeronautiche Reggiane Srl trägt die Kosten.