Klage, eingereicht am 5. November 2020 – Muratbey Gida/EUIPO – M. J. Dairies (Dreifach spiralförmiger Käse)
(Rechtssache T-662/20)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Muratbey Gida Sanayí ve Tícaret AŞ (Istanbul, Türkei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Schork)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: M. J. Dairies EOOD (Sofia, Bulgarien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Klägerin.
Streitiges Geschmacksmuster: Internationale Registrierung des Geschmacksmusters Nr. DM/080641-0002 mit Benennung der Europäischen Union (Dreifach spiralförmiger Käse in der Farbe Gelb)
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. August 2020 in der Sache R 1925/2019-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag der anderen Beteiligten vor der Beschwerdekammer auf Nichtigerklärung der angegriffenen internationalen Registrierung Nr. DM/080641-0002 mit Benennung der Europäischen Union zurückzuweisen;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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