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Klage, eingereicht am 5. November 2020 – Muratbey Gida/EUIPO – M. J. Dairies (Dreifach spiralförmiger Käse)

(Rechtssache T-662/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Muratbey Gida Sanayí ve Tícaret AŞ (Istanbul, Türkei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Schork)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: M. J. Dairies EOOD (Sofia, Bulgarien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Klägerin.

Streitiges Geschmacksmuster: Internationale Registrierung des Geschmacksmusters Nr. DM/080641-0002 mit Benennung der Europäischen Union (Dreifach spiralförmiger Käse in der Farbe Gelb)

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. August 2020 in der Sache R 1925/2019-3.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag der anderen Beteiligten vor der Beschwerdekammer auf Nichtigerklärung der angegriffenen internationalen Registrierung Nr. DM/080641-0002 mit Benennung der Europäischen Union zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.

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