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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2011 - Companhia Previdente/Kommission

(Rechtssache T-414/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Antragstellerin: Companhia Previdente - Sociedade de Controle de Participações Financeiras, SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Proença de Carvalho und J. Caimoto Duarte)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, V. Bottka und P. Costa de Oliveira im Beistand von Rechtsanwalt M. J. Marques Mendes)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K (2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 - Spannstahl) sowie auf Befreiung von der Obliegenheit, eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Art. 2 des genannten Beschlusses verhängten Geldbuße zu vermeiden

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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