Language of document : ECLI:EU:T:2012:222





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Mai 2012 –
Yoshida Metal Industry/HABM – Pi-Design u. a. (Darstellung einer Oberfläche mit schwarzen Punkten)

(Rechtssache T‑416/10)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Oberfläche mit schwarzen Punkten darstellt – Form der Ware, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Zeichen, die ausschließlich aus der Form der Ware bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii) (vgl. Randnrn. 26‑28)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 1237/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi‑Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits und der Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits

Tenor

1.

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1237/2008‑1) wird aufgehoben.

2.

Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten.

3.

Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.