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Klage, eingereicht am 17. Januar 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-5/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. h des Anhangs IX des Statuts aufgrund einer internen Untersuchung, der eine gegen ein Unternehmen gerichtete Untersuchung des OLAF vorausgegangen war, ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche aus dem Dienst zu entfernen und Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der entstanden sein soll

Anträge

Der Kläger beantragt,

die dem Kläger am 18. Oktober durch den Sicherheitsdienst der Kommission an seinen Wohnsitz zugestellte Entscheidung der Anstellungsbehörde in ihrer Zusammensetzung als Dreiergremium vom 16. Oktober 2013 in dem Verfahren CMS 12/042 aufzuheben, der zufolge „Herr ZZ nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. h des Anhangs IX des Statuts ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche aus dem Dienst entfernt wird“ und die „in dem auf das Datum der Unterzeichnung folgenden Monat wirksam wird“;

die Kommission zur Zahlung einer Entschädigung für den immateriellen, gesundheitlichen, familiären, beruflichen und materiellen Schaden und für die Beeinträchtigung der beruflichen Laufbahn des Klägers in Höhe von vorläufig einem Euro auf einen – vorbehaltlich einer Erhöhung oder Verringerung im Lauf des Verfahrens – auf 33 000 Euro geschätzten Betrag zu verurteilen;

jedenfalls der Beklagten nach Art. 87 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst sämtliche Kosten aufzuerlegen.