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Beschluss des Gerichts vom 28. September 2011 - Complex/HABM - Kajometal (KX)

(Rechtssache T-206/11)1

(Gemeinschaftsmarke - Zurückweisung der Anmeldung - Rücknahme der Anmeldung - Erledigung)

Verfahrenssprache: Polnisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Complex S.A. (Łódź, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Rumpel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Walicka)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Kajometal s.r.o. (Dolný Kubín, Slowakei)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Januar 2011 (Sache R 864/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Complex S.A. und der Kajometal s.r.o.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 194 vom 2.7.2011.