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Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 21. Juni 2023 – Anklagemyndigheden/ILVA A/S

(Rechtssache C-383/23, ILVA)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Vestre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Anklagemyndigheden

Rechtsmittelgegnerin: ILVA A/S

Vorlagefragen

Ist der Begriff „Unternehmen“ in den Art. 83 Abs. 4 bis 6 der Datenschutz-Grundverordnung1 als ein Unternehmen im Sinne der Art. 101 und 102 AEUV in Verbindung mit dem 150. Erwägungsgrund der Datenschutz-Grundverordnung und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Bereich des Wettbewerbsrechts der Union zu verstehen, so dass der Begriff „Unternehmen“ jede Einheit erfasst, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von der Rechtsstellung dieser Einheit und der Art und Weise, in der sie finanziert wird?

Falls die erste Frage zu bejahen ist: Ist Art. 83 Abs. 4 bis 6 der Datenschutz-Grundverordnung dahin auszulegen, dass bei der Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen der gesamte weltweit erzielte Jahresumsatz der wirtschaftlichen Einheit, zu der das Unternehmen gehört, zu berücksichtigen ist oder nur der gesamte weltweit erzielte Jahresumsatz des Unternehmens selbst?

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1     Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1).