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Amtsblattmitteilung

 

     BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

     vom 3. Juli 2003

in der Rechtssache T-10/01: Lichtwer Pharma AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)(1)

(Gemeinschaftsmarke ( Widerspruch ( Rücknahme des Widerspruchs ( Erledigung der Hauptsache)

    (Verfahrenssprache: Englisch)

In der Rechtssache T-10/01, Lichtwer Pharma AG mit Sitz in Berlin (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. P. Kunz-Hallstein und R. Kunz-Hallstein, gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Bevollmächtigte: O. Walbroeck und G. Schneider), Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Biofarma, früher Orsem SARL, mit Sitz in Neuilly-sur-Seine (Frankreich), Prozessbevollmächtigte: V. Gil Vega und A. Ruiz Lopez, avocats, betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. November 2000 (Sache R 586/1999-2) in Bezug auf ein Widerspruchsverfahren zwischen der Lichtwer Pharma AG und Biofarma, hat das Gericht (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten N. J. Forwood sowie der Richter J. Pirrung und A. W. H. Meij ( Kanzler: H. Jung ( am 3. Juli 2003 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten.

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1 - )ABl. C 161 vom 2.6.2001.