Language of document : ECLI:EU:T:2014:53





Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2014 – Bricmate/Rat

(Rechtssache T‑596/11)

„Nichtigkeitsklage – Dumping – Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China – Endgültiger Antidumpingzoll – Fehlende individuelle Betroffenheit – Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht – Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen – Alleinimporteur, der nicht in geschäftlicher Verbindung mit dem Ausführer steht und nicht der Hauptimporteur oder der Endverbraucher der Ware ist – Weitere zu berücksichtigende Kriterien (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1225/2009 geänderten Fassung) (vgl. Rn. 23-34, 39-48, 55, 58)

2.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Begriff des Rechtsakts mit Verordnungscharakter im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV – Jeder Rechtsakt mit allgemeiner Geltung mit Ausnahme von Gesetzgebungsakten – Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen – Einbeziehung – Rechtsakt, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, im Sinne dieser Vertragsbestimmung – Interne Rechtsbehelfe gegen diese Maßnahmen gegeben – Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1225/2009 geänderten Fassung) (vgl. Rn. 64-75)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 917/2011 des Rates vom 12. September 2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 238, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Bricmate AB trägt ihre eigenen und die dem Rat der Europäischen Union entstandenen Kosten.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

4.

Die Cerame-Unie AISBL, die Asociación Española de Fabricantes de Azulejos y Pavimentos Cerámicos (ASCER), die Confindustria Ceramica, Casalgrande Padana und die Etruria Design Srl tragen ihre eigenen Kosten.