Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. Dezember 2013 – Istituto di vigilanza dell’Urbe/Kommission
(Rechtssache T-579/13 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Sicherheits- und Empfangsdiensten in den „Häusern der Europäischen Union“ in Rom und Mailand – Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Antragstellerin: Istituto di vigilanza dell’Urbe SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Dorado und S. Cianciullo)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Moro und L. Cappelletti)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission vom 27. August 2013 über die Zuschlagserteilung für einen Auftrag bezüglich Sicherheits- und Empfangsdiensten in den „Häusern der Europäischen Union“ in Rom und Mailand (Italien)
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.