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Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 7. Juli 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší soud České republiky – Tschechische Republik) – Tommy Hilfiger Licensing LLC u. a./Delta Center a.s.

(Rechtssache C-494/15)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Richtlinie 2004/48/EG – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Begriff der „Mittelsperson, deren Dienste zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden“ – Mieter von Markthallen, der die Verkaufsflächen untervermietet – Möglichkeit des Erlasses einer gerichtlichen Anordnung gegenüber diesem Mieter – Art. 11)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Nejvyšší soud České republiky

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Tommy Hilfiger Licensing LLC, Urban Trends Trading BV, Rado Uhren AG, Facton Kft, Lacoste SA, Burberry Ltd

Beklagte: Delta Center a.s.

Tenor

Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass ein Mieter von Markthallen, der die verschiedenen in diesen Hallen befindlichen Verkaufsflächen an Händler untervermietet, von denen einige ihren Stand zum Verkauf von Fälschungen von Markenerzeugnissen nutzen, unter den Begriff der „Mittelsperso[n] …, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden“, im Sinne der genannten Bestimmung fällt.

Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzungen, denen die an eine Mittelsperson, die eine Vermietungsdienstleistung von Verkaufsflächen in Markthallen anbietet, gerichtete gerichtliche Anordnung im Sinne dieser Bestimmung unterliegt, mit jenen identisch sind, die der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2011, L’Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), für gerichtliche Anordnungen gegenüber Mittelspersonen auf einem Online-Marktplatz aufgestellt hat.

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1 ABl. C 414 vom 14.12.2015.