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Beschluss des Gerichts vom 14. November 2013 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-283/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich unzulässig – Fehlende Identität zwischen der per Telefax eingereichten Klageschrift und der später eingereichten Urschrift – Einreichung der Urschrift nach Fristablauf – Verspätete Klage – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 11. März 2013, Marcuccio/Kommission (F-131/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 207 vom 20.7.2013.