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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Miriam Arana de la Cal gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 8. Juli 2005

(Rechtssache T-271/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Miriam Arana de la Cal, wohnhaft in Saint-Gilles (Belgien), hat am 8. Juli 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Lucas Vogel.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 21. März 2005 aufzuheben, mit der ihr in eine Beschwerde umgedeuteter Antrag vom 30. November 2004 gegen die Entscheidung über ihre Einstufung und Besoldung als Vertragsbedienstete nach den Bestimmungen des am 16. September 2004 in Kraft getretenen Vertrages abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, auch diese ursprüngliche Entscheidung aufzuheben, mit der ihre Einstufung und Besoldung als Vertragsbedienstete gemäß der am 16. September 2004 in Kraft getretenen Vereinbarung festgesetzt worden waren;

die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von 25 000 Euro, ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer späteren Erhöhung, Verringerung oder Klarstellung, zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-253/05, Fernandez Tunon/Kommission.

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