Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Mai 2019 –
Zweirad-Center Stadler/EUIPO – Triumph Designs (Triumph)
(Rechtssache T‑12/18)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Triumph – Ältere Unionswortmarke TRIUMPH – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Übereinstimmung der Zeichen – Durch Benutzung erlangte erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 18, 19, 45)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 20)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 23)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken Triumph und TRIUMPH
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 28, 32, 34-37, 40-44, 60, 65-67)
5. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 54, 55, 57, 58, 61)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. November 2017 (Sache R 665/2017-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Triumph Designs und Zweirad-Center Stadler |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Zweirad-Center Stadler GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstanden sind. |
3. | | Die Triumph Designs Ltd trägt ihre eigenen Kosten. |