Klage, eingereicht am 4. Februar 2013 - Efag Trade Mark Company/HABM (FICKEN LIQUORS)
(Rechtssache T-54/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Efag Trade Mark Company GmbH & Co. KG (Schemmerhofen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Wekwerth)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2012 in der Sache R 2544/2011-1 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten, aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "FICKEN LIQUORS" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 32, 33 und 35
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. f und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009
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