Klage, eingereicht am 13. März 2006 - Gargani / Parlament
(Rechtssache T-94/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Giuseppe Gargani (Morra de Sanctis, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Rothley)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge des Klägers
festzustellen, dass der Beklagte mit seiner Entscheidung, in dem beim Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsverfahren C-305/05 eine Stellungnahme abzugeben, gegen Artikel 121 der Geschäftsordnung verstoßen hat;
dem Beklagten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die vorliegende Klage wendet sich dagegen, dass der Präsident des Europäischen Parlaments in Vertretung dieser Institution in der Rechtssache C-305/05 eine Stellungsnahme im Sinne des Artikels 23 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofs abgegeben hat. Laut des Klägers erfolgte diese Stellungnahme ohne eine entsprechende Abstimmung mit dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und ohne die Herbeiführung einer Entscheidung des Plenums des Europäischen Parlaments.
In Begründung seiner Klage macht der Kläger die Verletzung des Artikels 121 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments geltend.
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