Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 – Val’hor/Kommission
(Rechtssache T-306/09)1
(Staatliche Beihilfen – Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche – Finanzierung durch freiwillige, für obligatorisch erklärte Beiträge – Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rücknahme der Entscheidung – Erledigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Val’hor (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: V. Ledoux und B. Néouze, Rechtsanwälte)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und C. Urraca Caviedes, dann B. Stromsky und S. Thomas und schließlich B. Stromsky)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 7846 final der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. 561/2008 zur Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 244 vom 10.10.2009.