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Urteil des Gerichts vom 13. September 2013 – Total/Kommission

(Rechtssache T-548/08)1

(Wettbewerb – Kartelle – Paraffinwachsmarkt – Gatschmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Preisfestsetzung und Marktaufteilung – Verteidigungsrechte – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen – Unschuldsvermutung – Zurechenbarkeit des zuwiderhandelnden Verhaltens – Haftung einer Muttergesellschaft für die von ihren Tochtergesellschaften begangenen Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln – Bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft – Vermutung im Fall einer Beteiligung von annähernd 100%)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Total SA (Courbevoie, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte É. Morgan de Rivery und A. Noël-Baron)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und É. Gippini Fournier)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 5476 final der Kommission vom 1. Oktober 2008 in einem Verfahren zur Anwendung von Art. 81 [EG] und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/39.181 – Kerzenwachse), hilfsweise Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1)     Die Klage wird abgewiesen.

2)    Die Total SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

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1     ABl. C 44 vom 21.2.2009.