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Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2010 - Luxemburg/Kommission

(Rechtssache T-549/08)1

(ESF - Aussetzung einer finanziellen Beteiligung - Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt - Schwerwiegende Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen, die zu systematischen Unregelmäßigkeiten führen können - Art. 39 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 1260/1999 - Berechtigtes Vertrauen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: M. Fisch im Beistand von Rechtsanwalt P. Kinsch)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė und B. Conte)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 5383 der Kommission vom 24. September 2008 betreffend die Aussetzung von Zwischenzahlungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Einheitlichen Programmplanungsdokument für gemeinschaftliche Strukturinterventionen für das Ziel 3 in Luxemburg sowie der Entscheidung C (2008) 5730 der Kommission vom 6. Oktober 2008 betreffend die Aussetzung von Zwischenzahlungen aus dem Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt (EQUAL) in Luxemburg

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.