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Amtsblattmitteilung

 

    Korrigendum zur Mitteilung im ABl. in der Rechtssache T-258/02

In der Mitteilung im ABl. in der Rechtssache T-258/02, Hendrikus Boukes/Parlament1 ist der erste Absatz des Teiles "Klagegründe und wesentliche Argumente" durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

Der Kläger in der vorliegenden Rechtssache wendet sich gegen die Weigerung der Anstellungsbehörde, seine gemäß dem niederländischem Gesetz vom 21. Dezember 2000, in Kraft getreten am 1. April 2001, verkündete Eheschließung mit einer anderen Person des gleichen Geschlechts für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Statuts anzuerkennen.

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1 - (ABlEG C 274 vom 9.11.02, S. 27.