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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Dezember 2006 - Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a. / Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02)1

(Wettbewerb - Kartelle - Österreichischer Bankenmarkt - ‚Lombardclub' - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Völcker) (Rechtssache T-259/02); Bank Austria Creditanstalt AG (Wien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Zschocke und J. Beninca) (Rechtssache T-260/02); Anteilsverwaltung BAWAG PSK AG, vormals Bank für Arbeit und Wirtschaft AG (Wien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte H.-J. Niemeyer und M. von Hinden, dann Rechtsanwalt Niemeyer) (Rechtssache T-261/02); Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG (Wien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Wollmann) (Rechtssache T-262/02); BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, vormals Österreichische Postsparkasse AG (Wien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte H.-J. Niemeyer und M. von Hinden, dann Rechtsanwalt Niemeyer) (Rechtssache T-263/02); Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (Wien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte W. Kirchhoff, F. Montag, G. Bauer und A. Wegner, dann Rechtsanwälte Montag und Wegner) (Rechtssache T-264/02); Österreichische Volksbanken AG (Wien) und Niederösterreichische Landesbank-Hypothekenbank AG (St. Pölten, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Roniger, A. Ablasser, R. Bierwagen und F. Neumayr) (Rechtssache T-271/02)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Rating, dann A. Bouquet im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und U. Zinsmeister)

Gegenstand

Vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/138/EG der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 - Österreichische Banken ("Lombard-Club") (ABl. 2004, L 56, S. 1) und, hilfsweise, Herabsetzung der gegen die Klägerinnen festgesetzten Geldbußen

Tenor

In der Rechtssache T-263/02 wird die in Artikel 3 der Entscheidung 2004/138/EG der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 - Österreichische Banken ("Lombard-Club") gegen die Österreichische Postsparkasse AG, deren Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist, verhängte Geldbuße auf 3 795 000 Euro herabgesetzt.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

In der Rechtssache T-259/02 wird die Widerklage der Kommission abgewiesen.

In den Rechtssachen T-260/02 bis T-262/02, T-264/02 und T-271/02 tragen die Klägerinnen die Kosten.

In der Rechtssache T-259/02 trägt die Klägerin ihre eigenen Kosten und 90 % der der Kommission entstandenen Kosten. Die Kommission trägt 10 % ihrer eigenen Kosten.

In der Rechtssache T-263/02 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 274 vom 9.11.2002.