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Klage, eingereicht am 2. April 2024 – Al Akhras/Rat

(Rechtssache T-176/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Feras Al Akhras (Syrischer Staatsangehöriger, der für die Zwecke dieses Verfahrens das Büro seiner Rechtsvertreter in Brüssel, Belgien als Wohnsitz gewählt hat) (vertreten durch Rechtsanwälte J. Grayston, D. Rovetta, P. Gjørtler und V. Villante)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/380 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien1 und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/362 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien2 , die zusammen als „angefochtene Maßnahmen“ bezeichnet werden, für nichtig zu erklären, soweit der Kläger durch die angefochtenen Rechtsakte in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wird;

dem Rat die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf vier Gründe gestützt.

Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht – Verstoß gegen Art. 32 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012, mit dem Art. 30 Abs. 2 und 3 des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 umgesetzt wird;

Verstoß gegen die Begründungspflicht – Verstoß gegen Art. 296 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verstoß gegen den Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;

Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verkennung der Beweislast – Verstoß gegen die Kriterien für die Aufnahme in die Liste, die in Art. 27 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 sowie in Art. 15 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 dargelegt sind;

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Grundrechte – Verletzung der Grundrechte des Klägers auf Eigentum und unternehmerische Freiheit – Verstoß gegen die Art. 16 und 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

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1 ABl. L, L/2024/380 vom 22.1.2024.

1 ABl. L, L/2024/362 vom 22.1.2024.