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Klage, eingereicht am 8. Dezember 2012 - Still/HABM (Truck Data Services)

(Rechtssache T-535/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Still GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Waller)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. September 2012 in der Sache R 4/2012-1 aufzuheben ;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen ;

nach art. 50 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Rechtssache mit der parallel eingereichten Klage gegen die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) R 130/2012-1, ebenfalls vom 10. September 2012, betreffend die Gemeinschaftsmarkenanmeldung "Fleet Data Services", EM 009931387, zu verbinden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Wortelemente "Truck Data Services" enthalten, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 35, 36, 37 und 39 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 931 429

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

-    Verstoß gegen Art. 73 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

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