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Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 - Optilingua/HABM - Esposito (ALPHATRAD)

(Rechtssache T-538/12)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Optilingua holding SA (Epalinges, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Rizzo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Michele Esposito (Cava de' Tirreni SA, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. Oktober 2012 in der Sache R 444/2011-1 aufzuheben;

dem Amt und Herrn Michele Esposito die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "ALPHATRAD" für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41 und 42 - Gemeinschaftsmarke Nr. 617 316.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragsteller im Verfallsverfahren: Esposito.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Verfallserklärung wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.

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