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Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2015 – Ziegler/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-539/12 und 150/13)1

(Außervertragliche Haftung – Wettbewerb – Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien – Umzüge von Beamten und anderen Bediensteten der Union – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird – Schutzangebote – Umfang der Haftung eines Organs – Rechtskraft – Sorgfaltspflicht – Kausalzusammenhang)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Ziegler SA (Brüssel, Belgien) und Ziegler Relocation SA (Brüssel) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-F. Bellis, M. Favart und A. Bailleux)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und A. Bouquet)

Gegenstand

Klage auf Ersatz zum einen des Schadens, der den Klägerinnen aus dem Erlass des Beschlusses C (2008) 926 final der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38543 – Internationale Umzugsdienste) entstanden sein soll, und zum anderen des Schadens, der ihnen aus der Fortsetzung der Praxis der „Schutzangebote“ nach dem Erlass des Beschlusses C (2008) 926 zwischen dem 11. März 2008 und dem 1. Januar 2014 entstanden sein soll

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Ziegler SA trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission in der Rechtssache T-539/12 entstandenen Kosten.

Die Ziegler Relocation SA trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission in der Rechtssache T-150/13 entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 55 vom 23.2.2013.