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Klage, eingereicht am 10. Mai 2024 – Cosmetika/EUIPO – Laboratoires Svr (LOTO DEL SVR)

(Rechtssache T-244/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Cosmetika S.A.S. (Bogotá, Kolumbien) (vertreten durch Rechtsanwältinnen C. Duch Fonoll und S. Sáenz de Ormijana Rico)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Laboratoires Svr (Le Plessis Pâté, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke LOTO DEL SVR – Anmeldung Nr. 17 999 190

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. März 2024 in der Sache R 135/2023-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Sache an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung abzuändern und den Widerspruch in vollem Umfang zurückzuweisen; und, in jedem Fall,

dem EUIPO und gegebenenfalls der Streithelferin ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Klägerin im vorliegenden Verfahren – sowohl im Beschwerdeverfahren als auch im Verfahren des ersten Rechtszugs – entstanden sind, aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 95 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit Art. 27 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission;

Verletzung von Art. 94 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 und Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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