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Klage, eingereicht am 30. April 2024 – Emanuele und Hansen/Parlament

(Rechtssache T-228/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Gianfranco Emanuele (Ceroux-Mousty, Belgien), Dorte Hansen (Etterbeek, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und P. Baudoux)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Kläger beantragen,

festzustellen, dass die vorliegende Klage zulässig und begründet ist;

die Entscheidung des Beklagten vom 4. Juli 2023 über die Ruhegehaltsansprüche der Kläger aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung des Beklagten vom 5. Februar 2024 aufzuheben, mit der die einzelnen Beschwerden der Kläger zurückgewiesen wurden;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf einen Hauptklagegrund und einen Hilfsklagegrund gestützt.

Die Kläger machen einen Verstoß gegen die Art. 21, 22 und 28 des Anhangs XIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) geltend.

Hilfsweise erheben die Kläger eine Einrede der Rechtswidrigkeit, da Art. 28 des Anhangs XIII des Statuts gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße.

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