Klage, eingereicht am 3. August 2012 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-85/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die vor Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB) anzurechnen
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 27. Januar 2012, die von ihm vor seinem Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts anzurechnen, aufzuheben;
soweit erforderlich die Entscheidung aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 2. Mai 2012 zurückgewiesen wurde, die gegen die Entscheidung über die Festsetzung der im Versorgungssystem der Union anzurechnenden, von ihm vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche gerichtet war;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.