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Rechtsmittel, eingelegt am 29. Januar 2024 von XH gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. November 2023 in der Rechtssache T-613/21, XH/Kommission

(Rechtssache C-75/24 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: XH (vertreten durch P. Nowak, Adwokat)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

ihren Anträgen folglich stattzugeben;

die Entscheidung Ares(2020)7335515, D/374/20 vom 4. Dezember 2020 über die Ablehnung ihres Antrags auf Beistand vom 1. August 2020 und die Entscheidung R/138/21, Ares(2021), vom 2. Juli 2021 über ihre Beschwerde vom 28. Februar 2021, die Entscheidung Ares(2021)3466486 vom 26. Mai 2021 betreffend die Eröffnung eines Invaliditätsverfahrens und die Entscheidung ARES(2021)5949362, R/301/21 der Anstellungsbehörde vom 30. September 2021 über ihre Beschwerde vom 31. Mai 2021 aufzuheben;

der Kommission die Kosten dieses Rechtsmittelverfahrens und des erstinstanzlichen Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht habe Beweise offensichtlich fehlerhaft gewürdigt, den Akteninhalt verzerrt und Rechtsfehler begangen – Verstoß gegen die Art. 12, 12a, 24 und 90 des Beamtenstatuts, Nichtanwendung von Art. 56 des Beamtenstatuts.

Das Gericht habe Rechtsfehler begangen, den Akteninhalt verzerrt und gegen seine Begründungspflicht verstoßen, indem es den ersten und den zweiten Klagegrund zurückgewiesen habe, mit denen ein offensichtlicher Beurteilungsfehler sowie Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und des fairen Verfahrens geltend gemacht worden seien.

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