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Vorabentscheidungsersuchen des Višje sodišče v Mariboru (Slowenien), eingereicht am 30. Juni 2021 – FV/NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d.d.

(Rechtssache C-405/21)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Vorlegendes Gericht

Višje sodišče v Mariboru

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: FV

Beklagte: NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d.d.

Vorlagefrage

Ist Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit den Art. 8 und 8a der Richtlinie 93/13/EWG1 des Rates dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, wonach die Voraussetzungen „Treu und Glauben“ und „erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis“ alternative (getrennte, selbständige und voneinander unabhängige) Voraussetzungen sind und für die Entscheidung über die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel daher ausreicht, dass maßgebliche Tatsachen vorliegen, die lediglich unter eine der Voraussetzungen subsumiert werden können?

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1     Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).