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Klage, eingereicht am 6. November 2009 - Simba Toys/HABM - Seven Towns (Dreidimensionales Erscheinungsbild eines Spielzeugs in der Form eines Würfels)

(Rechtssache T-450/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Simba Toys GmbH & Co. KG (Fürth, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Ruhl)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Seven Towns Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2009 in der Sache R 1526/2008-2 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Dreidimensionales Erscheinungsbild eines Spielzeugs in der Form eines Würfels für Waren in Klasse 28.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und e der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die von der Klägerin vorgetragenen absoluten Eintragungshindernisse unzutreffend beurteilt habe, Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer nicht begründet habe, warum sie den Löschungsgrund des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung verneint habe, und Verstoß gegen Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die Merkmale der Marke, die Gegenstand des Antrags auf Nichtigerklärung gewesen sei, nicht in vollem Umfang festgestellt und bestimmte Merkmale dieser Marke nicht berücksichtigt habe.

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