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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2023 – SB/EAD

(Rechtssache T-621/22)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete des EAD – Einstellung – Stellenausschreibung – Rotationsverfahren – Ablehnung einer Bewerbung – Art. 98 Abs. 1 des Statuts – Art. 2 Buchst. e BBSB – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Berechtigtes Vertrauen – Gleichbehandlung – Befugnismissbrauch – Haftung – Materieller und immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: SB (vertreten durch Rechtsanwältin L. Burguin, Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (vertreten durch S. Falek, A. Ireland und R. Coesme als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr durch die Entscheidungen der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (im Folgenden: Einstellungsbehörde) des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 10. November 2021, mit denen ihre Bewerbung um die Stellen der [vertraulich] abgelehnt wurde und die durch das Schreiben der Einstellungsbehörde vom 1. Februar 2022 bestätigt und ergänzt wurden, sowie durch das angeblich rechtswidrige Verhalten des EAD im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

SB trägt die Kosten.

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1     ABl. C 441 vom 21.11.2022.