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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2023 – Glonatech/REA

(Rechtssache T-409/22)1

(Schiedsklausel – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007–2013] – Finanzhilfevereinbarung – Projekt SANAD – Personalkosten – Beweislast – Förderfähige Kosten – Rückforderung – Zahlungsaufforderung – Widerklage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Global Nanotechnologies AE schediasmou anaptyxis paraskevis kai emporias ylikon nanotechnologias (Glonatech) (Lamía, Griechenland) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Scandamis)

Beklagte: Europäische Exekutivagentur für die Forschung (vertreten durch S. Payan-Lagrou und V. Canetti als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt M. Le Berre)

Gegenstand

Mit ihrer Klage gemäß Art. 272 AEUV beantragt die Klägerin zum einen, festzustellen, dass sie ihre vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und in vollem Umfang Anspruch auf Zahlung der für das Projekt „Synthesis of Advanced top Nano-coatings with improved Aerodynamic and De-icing behavior“ (SANAD) geforderten Kosten hat, und zum anderen, die Zahlungsaufforderung Nr. 3242113938 vom 22. Dezember 2021 für nichtig zu erklären.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Widerklage der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung (REA) wird stattgegeben.

Die Global Nanotechnologies AE schediasmou anaptyxis paraskevis kai emporias ylikon nanotechnologias (Glonatech) wird verurteilt, den von der REA im Rahmen der Widerklage geforderten Hauptbetrag von 202 883,48 Euro an diese zu zahlen.

Glonatech trägt die Kosten.

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1     ABl. C 389 vom 10.10.2022.