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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2023 – Van Oosterwijck/Kommission

(Rechtssache T-622/22)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Überlebender Ehegatte – Hinterbliebenenversorgung – Anspruchsvoraussetzungen – Dauer der Ehe – Art. 20 des Anhangs VIII des Statuts – Einrede der Rechtswidrigkeit – Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Viviane Van Oosterwijck (Kontich, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte F. Moyse und L. Heisten)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch M. Brauhoff und G. Niddam als Bevollmächtigte)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Europäisches Parlament (vertreten durch S. Bukšek Tomac und A. Krachler als Bevollmächtigte), Rat der Europäischen Union (vertreten durch M. Bauer und X. Chamodraka als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2021, mit der diese ihren Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung abgelehnt hat.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Viviane Van Oosterwijck trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 441 vom 21.11.2022.