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Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Kommission/SEMEA und Commune de Millau

(Rechtssachen T-168/10 und T-572/10)

(Schiedsklausel - Subventionsvertrag über eine Maßnahme zur lokalen Entwicklung, bestehend in der Durchführung von Arbeiten zur Vorbereitung und Eröffnung eines Centre européen d'entreprise locale in Millau [Frankreich] - Erstattung eines Teils der gezahlten Vorschüsse - Zulässigkeit einer Klage gegen eine aus dem Handelsregister gelöschte Gesellschaft französischen Rechts - Anwendung des französischen Rechts - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Verjährung - Möglichkeit, sich auf eine Schiedsklausel zu berufen - Schuldübernahme - Grundsatz der Akzessorietät - Vertragsklausel zugunsten Dritter)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Petrova im Beistand von Rechtsanwalt E. Bouttier)

Beklagte: Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron (SEMEA) (Millau, Frankreich) und Commune de Millau (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Hincker und F. Bleykasten)

Gegenstand

Klagen auf Erstattung des von der Kommission im Rahmen der Finanzierung der SEMEA gezahlten Betrags von 41 012 Euro zuzüglich der angefallenen und noch anfallenden Zinsen sowie aller weiteren zum Ausgleich des ihr entstandenen Schadens erforderlichen Beträge

Tenor

Die Rechtssachen T-168/10 und T-572/10 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Die Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron (SEMEA) und die Commune de Millau (Frankreich) werden verurteilt, als Gesamtschuldner 41 012 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe des in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatzes für die Zeit vom 27. April 1993 bis zur vollständigen Zahlung des genannten Betrags an die Europäische Kommission zu zahlen. Die bis zum 15. April 2010 angefallenen und danach jährlich anfallenden Zinsen werden der Hauptforderung zugeschlagen und ebenfalls verzinst.

Im Übrigen werden die Anträge der Kommission in den Rechtssachen T-168/10 und T-572/10 zurückgewiesen.

Die Widerklage der SEMEA in der Rechtssache T-168/10 und die Widerklage der Commune de Millau in der Rechtssache T-572/10 werden abgewiesen.

Die SEMEA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission in der Rechtssache T-168/10.

Die Commune de Millau trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission in der Rechtssache T-572/10.

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1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010.