Language of document : ECLI:EU:T:2011:519





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 22. September 2011 – ara/HABM – Allrounder (A mit zwei dreieckigen Motiven)

(Rechtssache T‑174/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Bildmarke A mit zwei dreieckigen Motiven – Ältere nationale Wortmarke A – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22-24, 38)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Januar 2010 (Sache R 481/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der ara AG und der Allrounder SARL

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die ara AG trägt die Kosten.