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Klage, eingereicht am 14. März 2012 - ANKO/Kommission

(Rechtssache T-118/12)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: ANKO Anonimos Etairia Antiprosopion, Emporiou kai Viomichanias (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Kommission dadurch, dass sie der Klägerin den Restbetrag der finanziellen Unterstützung im Rahmen des Vertrags für das Projekt "PERceptive Spaces promoting iNdependent Aging (PERSONA)" in Höhe von 6 752,74 Euro nicht gezahlt hat, gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen hat;

die Kommission zu verurteilen, der Klägerin für die dieser im vierten Referenzzeitraum des Projekts PERSONA entstandenen Kosten 6 752,74 Euro zuzüglich der in Klausel II.28 Abs. 7 des Anhangs II des Hauptvertrags vorgesehenen Zinsen ab Zustellung der vorliegenden Klage zu zahlen;

der Kommission die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage betrifft die Haftung der Kommission im Rahmen des Vertrags Nr. 045459 zur Durchführung des Projekts "PERceptive Spaces promoting iNdependent Aging (PERSONA)" nach Art. 272 AEUV.

Die Klägerin macht geltend, die Kommission habe die Zahlungen an sie ausgesetzt, ohne dazu berechtigt zu sein und unter Verletzung des genannten Vertrags und des Grundsatzes von Treu und Glauben, obwohl sie ihre vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt habe. Deshalb müsse ihr die Kommission 6 752,74 Euro zuzüglich der in Klausel II.28 Abs. 7 des Anhangs II des Hauptvertrags vorgesehenen Zinsen zahlen.

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