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Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2012 - Berning & Söhne/Kommission

(Rechtssache T-445/07)

(Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, "andere Verschlüsse" und Ansetzmaschinen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger Geschäftsinformationen - Beweis - Verteidigungsrechte - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Verjährung - Geldbußen - Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Berning & Söhne GmbH & Co. KG (Wuppertal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Niggemann und K. Gaßner)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Mojzesowicz und R. Sauer)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2007) 4257 endg. der Kommission vom 19. September 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] (Sache COMP/39.168 - Hartkurzwaren: Verschlüsse), hilfsweise, auf Herabsetzung der damit gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berning & Söhne GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 37 vom 9.2.2008.